Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchenwächter

Kirchenwächter

, m.


I Kirchendiener (II) 
  • dem kirchen-wächter ... soll hinführo einiges stellengeld von jemandeßen zufordern ... nicht mehr verstattet werden ..., hierentgegen bey der kirchen fleißig zu wachen, nach möglichkeit aufzuwartten, ... auch in der kirchen und besonders bey der communion und altar gebührlicher reverentz und bekleidung sich zu erzeigen, angehalten werden
    1657 SchlesKirchSchulO. 289
II wer während des Gottesdienstes im Dorf die Aufsicht führt