Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchenzensur
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Kirchenzensur
, f.
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vgl.
Kirchenstrafe
I
wie Kirchenbuße (I)
- [Übschr.:] von der kirchen censur1574 Henneberg/Sehling,EvKO. I 2 S. 296Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- von der kirchencensur und christlichem bann, wie derselbig durchaus in unserm furstentumb gleichformig gehalten werden solle1576 Pfalz-Neuburg/Sehling,EvKO. XIII 178Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- nechst der weltlichen strafe eine kirchencensur oder kirchenbuße1666 Sachsen-Gotha/QNPrivatR. II 1 S. 585
- da sich aber jemand finden wuͤrde, der ... die catechismus-lehre ... nicht besuchen wolte, ... so soll derselbe ... mit gefaͤngniß gestrafet, auch, da solches nicht zureichen wolte, von dem consistorio ... mit der kirchencensur ... unausbleiblich belegt ... werden1681 BrschwLO. I 868Faksimile - in Google Books
- kirchen-bann oder kirchenzensur ... ist ... eine ausschlüssung von dem heiligen abendmahle und von der gantzen kirche1737 Zedler XV 740Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- es wird daher der kirchen-censur was geistliches denen canonischen principiis nach zugeeignet1770 Cramer,Neb. 101 S. 91Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- das kirchliche strafrecht wird von den katholischen abgetheilt in die kirchenzensur, die allein die besserung des straffaͤlligen zur absicht hat, und in die eigentliche kirchliche bestrafung1785 Fischer,KamPolR. I 323Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- zur kirchenzensur gehoͤren: der kirchenbann, die abnahme des amts und das interdikt1785 Fischer,KamPolR. I 324Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- in Schlesien heist das ruͤgegericht dreyding und ruͤhrt aus der kirchenzensur her1785 Fischer,KamPolR. II 27Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- eben so wenig hebt die buͤrgerliche bestrafung die kirchencensur auf1786 Krünitz,Enzykl. 38 S. 535Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- kirchen-censur ... ist von rechtswegen eine geistliche strafe, womit die kirche die hartnaͤckigen suͤnder belegt, um sie dadurch zu ihrer besserung und andere durch den schrecken vor dieser strafe zur verabscheuung gleicher verbrechen zu bringen1786 Krünitz,Enzykl. 38 S. 541Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1803 WeistNassau III InhNassau 50
Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)
- unterschied zwischen der kirchencensur und dem weltlichen strafamte1818 Weber,SachsKR. I 1 S. 160Faksimile - digitalisiert von der SLUB Dresden
II
insb. in Baden und Württemberg kirchliches Verfahren zur Wahrung der Kirchenzucht (I) und das damit befaßte Kollegium
- 1588/1618 Osnabrück/Sehling,EvKO. VII 1 S. 287
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- das aberglaubische segensprechen ... bey denen wol angesehenen vnd bißhero uͤblichen kirchen-censuren ... verbotten worden1652 Hartmann,WürtGes. II 308
- kirchenzensur sind vor der zeit etwa monatlich zusammengekommen1653 Gussenstadt II 257
- 1658 u. 1661 BlWürtKG. 33 (1929) 287
- 1668 Hartmann,WürtGes. III 439
- daß kuͤnfftiger zeit die schmaͤh-, schlag- und andere frevelhaffte sachen nicht mehr zur kirchencensur gezogen, sondern ... vor die weltlichen beambte oder gerichte genommen ... werden1672 Hartmann,WürtGes. II 333
- 1695 Hartmann,WürtGes. IV 259
- 1696 Hartmann,WürtGes. II 377
- 1756 SammlBadDurlach I 95
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- die [bei der catechismus-lehre] saumseligen ... von denen kirchen-ruͤgern angezeigt und bei der kirchen-censur mit verdienter strafe belegt ... werden sollen1756 SammlBadDurlach I 80Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß jeden monatlichen buß- und bettag kirchen-censur zu halten ist1758 SammlBadDurlach III 563Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1760 SammlBadDurlach III 187
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- 1792 Hartmann,WürtGes. II 259
- die kirchen-censuren nicht gerade zum strafen, sondern hauptsaͤchlich darauf angesehen sind, verirrte glieder wieder zuruͤkzubringen1792 Hartmann,WürtGes. II 272
- die aus dem geistlichen und weltlichen ortsvorstand zusammengesetzte kirchen-censur1797 BadKirchInstr. 39
- die kirchencensur ... wird zur erhaltung des guten zutrauens aus dem kirchenvorstand beider confessionen zusammengesetzt1810 SammlBadStBl. II 173