Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kircherei

Kircherei

, f.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
wie Kirchmesse (III) 
  • ein muthwilliger mißbrauch [ist] von etzlichen zur ungebuͤhr eingefuͤhret, indem sie uf die eybenstoͤcker kircherey von ihrem herrn austreten und in andere arbeit einstehen wollen
    1660 CAug. II 327