Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchergericht
Artikel davor:
Kircheneinkommnis
Kircheneinkünfte
Kircheneinnahme
kirchen
kirchenkund
kirchenschallig
Kircher
Kircheralpe
Kircherei
Kircherfall
Kirchergericht
, n.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
das von der Kirchhöre aus den Kirchern (I) bestellte Dorfgericht
- das kilcher- oder niedergericht soll in jeder kilchhöry insbesonderheit neben dem weibel, der dan anstatt des regier. landamans zu gericht sitzen soll, mit sieben ehrlichen und unverlaumten männern besetzt werden1635/1792 SchweizId. VI 358Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons