Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchergericht

Kirchergericht

, n.

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das von der Kirchhöre aus den Kirchern (I) bestellte Dorfgericht
  • das kilcher- oder niedergericht soll in jeder kilchhöry insbesonderheit neben dem weibel, der dan anstatt des regier. landamans zu gericht sitzen soll, mit sieben ehrlichen und unverlaumten männern besetzt werden
    1635/1792 SchweizId. VI 358