Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchfahren

Kirchfahren

, subst. inf.

Wallfahrt
  • solle ein ieder underthan ... bei der schrannen zue gewohnlichen ehehaft erscheinen ..., er were dann ... auf verrem weeg in verrichtungen und kürchfahren 
    1611 Salzburg/ÖW. I 168