Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchspiel(s)schreiber

Kirchspiel(s)schreiber

, m.

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vereidigter Protokoll- und Urkundsbeamter in einer Kirchspielsgemeinde
  • 1573 Dithmarschen/StaatsbMag. VII 750
  • niemandt durch iemandt anders als durch den geschwornen und ordentlich bestalten kirchspielschreibern ... in beysein zweier gezeugen sein schuldverschreibung ... fertigen ... soll
    1585 DithmUB. 356
  • sollen ... alle verpfändungen sonderlichen der unbeweglichen güter ... für den schultzen, darunter sie gelegen, geschehen und darüber die geschwornen kirchspielschreiber richtige protocolla ... halten
    1601 SammlVerordnHannov. I 286
  • es sollen aber diese vergleiche und abhandlungen ... vor unserm land- oder kirchspielvogt geschehen und durch den kirchspielschreiber in ein dazu verordnetes sonderbares buch oder protocoll ... verzeichnet und eingeschrieben werden
    1623 Schleswig/QNPrivatR. II 1 S. 540
  • 1623 Schleswig/QNPrivatR. II 1 S. 552
  • die kirchspielschreibere, welcher die zeugenverhoͤr beywohnen und deren außsage beschreiben
    1624 DithmUB. 403
  • 1826 StaatsbMag. VI 458
unter Ausschluss der Schreibform(en):