Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirschenkern

Kirschenkern

, m.

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Kern (II), die Frucht des Kirschbaums, hier als Teil der Besoldung des Schullehrers
  • ein jeder schuoler hat ... geben thauset kyrsenkern ufgeklopft oder dafur zwen pfening
    1513 SchwäbWB. VI Nachtr. 2306