Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kistengerät

Kistengerät

, n.

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Sondervermögen der Ehefrau (Gerade)
  • zcuem merckenn vonn der gerade unnd kistengerethe ...
    um 1491 KamenzUB. 127 [ebd. 128]
  • soll ... niemand kein kuͤsten geraͤthe in des weibes drittentheil haben, denn alleine die kinder, ... welche die eltern uͤberleben, die theilen solchs gleich unter sich
    1567 ZittauStR. 118
  • wann eheleuthe von ihre kinder versterben, wird der frauen für der theilung gefolget alles bett-gewandt, feder-vieh (andere die gehoeren zur theilung mit), alle kisten-geraeth, alle schip-kisten
    1589 Mecklenburg/Westphalen,Mon. I 2070
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