Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Klagführung
Artikel davor:
Kläger
Klägerin
Klägersche
klagsfähig
klagfällig
Klagforderung
Klagform
Klagfrevel
Klagefrist
Klagführer
Klagführung
, f.
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Prozeßführung
- die action constituirn, einem anzeigen geben, in was form vnd weiß er sein klag fuͤren sol vnd muͤg, damit raͤth vnd richter nach verhoͤrten beyden partheyen vber den span der klagfuͤrung vrtheyl fellen koͤnnen1571 Roth s.v. constituirn