Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Klagführung

Klagführung

, f.

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Prozeßführung
  • die action constituirn, einem anzeigen geben, in was form vnd weiß er sein klag fuͤren sol vnd muͤg, damit raͤth vnd richter nach verhoͤrten beyden partheyen vber den span der klagfuͤrung vrtheyl fellen koͤnnen
    1571 Roth s.v. constituirn