Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kleinfrevel

Kleinfrevel

, m.

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geringfügiger Frevel (IV 2) 
  • ein gemein kleinfrevel ist 3 pfund heller und 5 schill. hllr. und stehen die 5 schill. dem schulteisen zu
    1560 Hirschhorn/GrW. I 444