Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Klösterliche

2Klösterliche

, f.

Insassin eines Damenstifts
  • exerciret hieselbst das closter das jus patronatus; und obwohl die herren beamten zum Pinnenberg dagegen geprotestiret und wegen ihr. koͤnigl. maj. zum wenigstens das jus com-patronatus urgiret, sind doch die cloͤsterlichen bishero in possessione vel quasi geblieben
    1669 ArchStaatsgSchleswH. 2 (1834) 147
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