Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Klosterabt
Artikel davor:
Klöppel
Klöppellehen
Klöppelleute
Klopsmann
Klopsrecht
Klorde
Klosachtwerk
Kloß
Klößling
Kloster
Klosterabt
, m.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Abt, Vorsteher eines Männerklosters
- sein dis die clösterepte1480 WürzbRatsChr. 39
- ob aber ein solcher [gewählter] vogt ... einen afftervogt machte oder dem closterabt und seinem gesinde ... schmach zuefügte, so hat der abbt mit hälff ... seiner conventbrüder ... macht, denselben ... schirmherrn zu verwerffen und ... einen beszern zu erwöhlenum 1550 HallChr. 162
- 1723 Staphorst,HambKG. I 1 S. 60
- wenn ein kloster-abt ... etwas von ... [dem] kloster weg geben ... wollen, solches mit vollwort und einwilligung des klostervoigts geschehen muͤßen1793 Weinart I 447Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)