Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Klosterjungfer

Klosterjungfer

, f.

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I 1 Nonne
I 2 Insassin eines protestantischen Damenstifts
II Bedienstete eines Klosters (I/II)?
  • daß die klosterjungfrauen ... nicht ohne [d. Schutz] einer kloster-jungfer und adelichen anverwandten frau verreisen solten
    1764 v.Nettelbla,KlosterBirgitte 18
unter Ausschluss der Schreibform(en):