Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Klosterleibgeding

Klosterleibgeding

, n.

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aus den Einkünften eines Klosters (I/II) gewährtes Leibgeding 
  • anno 1558 hat der letzte bischoff zu Dörpt ... die stadt den reussen vbergeben müssen vnd ist ihm zu F. ein kloster leibgeding von dem reussischen feldherrn beschieden, ist aber bald nach Moscau geführet worden
    1604 MLiv. II 125