Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Knappe
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Knappe
, m.I vor allem jugendlicher, aber auch älterer Mensch männlichen Geschlechts
- 1 wie Knabe (I 1)
- 2 wie Knabe (I 2)
- 3 erwachsener Mann
II im Rittertum: noch nicht zum Ritter geschlagener Sohn eines Ritters, Angehöriger der niedrigsten Stufe des Ritterstandes
III im Berufsleben
- 1 dienende Person: Matrose, Dienstbote, Gehilfe, Knecht
- 2 insbesondere im Handwerk Geselle (IV 1), vor allem bei den tuchherstellenden Gewerken, selten auch Lehrling
- -- Lehrling
- 3 unter Tage arbeitender Bergarbeiter
- 4 Stadt- und Gerichtsdiener
- 5 Grundholde (I), Bauer