Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Knecht(s)geld

Knecht(s)geld

, n., Knechtegeld, n.
I Abgabe
  • 1 auf Leibeigenschaft beruhende, später nur noch eine Anerkennungsgebühr für das Herrschaftsverhältnis darstellende Abgabe
  • 2 Abgabe zur Anerkennung der Gerichtsgewalt
  • 3 Abgabe zur Unterhaltung von Kriegsknechten
  • 4 Handwerkerabgabe
  • 5 Abgabe für die Gewinnung des Amtsschutzes und Eintragung in das Knechtebuch (II), ursprünglich wohl wie Knechtsgeld (I) 
  • 6 das insbesondere aus Strafgeldern hervorgegangene Vermögen der in einer Bruderschaft zusammengefaßten männlichen Jugend im siebenbürgischen Dorf Scharosch
II Entlohnung der Knechte (III)