Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Knippgilde
Knippgilde
, f.
Brandgilde in Schleswig-Holstein
- es sei erforderlich, daß im ganzen gute nur eine gilde sey und die anderen knippgilden alle sembtlich ... abgeschafft werdenum 1630 Helmer,SchleswFVers. I 318