Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Knippgilde

Knippgilde

, f.

Brandgilde in Schleswig-Holstein
  • es sei erforderlich, daß im ganzen gute nur eine gilde sey und die anderen knippgilden alle sembtlich ... abgeschafft werden
    um 1630 Helmer,SchleswFVers. I 318