Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kölmer
Artikel davor:
Kollektenrechnung
Kollektensteuer
kollektieren
Kollektor
Kollektorei
Kollektoreigefälle
Kollektur
Kollekturrechnung
Kolligende
kolligieren
Kölmer
, m.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
zu kulmischem Recht (Kulmer Handfeste 1233) angesiedelter freier Bauer im ursprünglich Deutschordensland
- befreyen sie demnach, daß sie hinfort freyer geburt sein, sich solcher nicht weniger als andere coͤlmer ... freyen und gebrauchen sollen1567 PrivStPreuß. 81
- 1736 SchulO.(Vormbaum) III 358
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1775 NCCPruss. V 3, 2 Sp. 243
Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- coͤllmer sind in Preußen besitzer derjenigen landguͤter, die das culmische privilegium haben1785 Hennig,PreußWB. 45Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)