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König

, m.
I ursprünglich wohl vornehm(st)er Fürst eines germanischen Stammes oder Stammesteils (in den westgermanischen sprachlichen Quellen nur schwer belegbar), im fränkischen Karolingerreich und im deutschen Reich des Mittelalters in erster Linie verfassungsrechtlicher Titel des obersten Herrschers, zu dem seit dem 9. Jahrhundert meist kraft päpstlicher Krönung der Kaiser-Titel als Ausdruck der höchsten abendländischen Herrscherwürde hinzutritt, ferner Titel des durch Designation und Wahl zum Mitherrscher erhobenen Königs-/Kaisersohnes und weniger größerer Territorialherren am Rande des Reichs (Italien, Burgund und Sizilien, mit dem Reich, zum Teil nur zeitweise, in Real- und Personalunion verbunden; Böhmen), in der Neuzeit nach der Annahme des Kaiser-Titels aus eigenem Recht durch den an der Spitze des deutschen Reichs stehenden Herrscher Titel einiger deutscher Territorialherrscher und des zu Lebzeiten des Kaisers gewählten Nachfolgers (,römischer Kaiser"); auch Bezeichnung für außerdeutsche Herrscher in der Übersetzung fremdsprachlicher Titel
II übertragen
  • 1 für Gott und Christus
  • 2 Schützenkönig
  • 3 König der Pfeiferbruderschaft, der Spiel- und fahrenden Leute
  • 4 Wappenherold
  • 5 im Gilde- und Zunftwesen
  • 6 bei Ritter- und Turniergesellschaften
  • 7 Aufseher der Stadt- und Straßenknechte
III kurischer Freibauer, Häuptling
Abgabe eines Freien
Eideshelfer im Eideswert von 30 Hiden (II 2) 
eine Münze?
von einer Königin verliehener Zoll

königlich

, adj.
einem König (I) zugeordnet
I Herrschaftsgebiet eines Königs (I) 
II durch den König (I) verkörperte ideelle Herrschaftseinheit
III königliche Würde, Herrschaft
IV Regierungszeit
V ehemaliges Königsgut
VI übtr.
"derjenige Strich Wassers in der Mitte von Bächen und Flüssen in Breite von 6 - 12 Ellen, den die Uferbesitzer nicht verdämmen dürfen" Gutzeit,Livl. I 2
Reichsapfel 
I königliche (übertragbare) Gerichtsgewalt
II unter Königsbann (I) gehaltenes Gericht
Abgabe der Königsleute (I) 
I Freischöffe als Bote des Gerichts
II königlicher Postreiter
I Urkunde eines Königs (I) 
II Befreiungsschein vom Erfordernis der Verlobung
Buchungstitel Nürnberger Haushaltsrechnungen, unter dem Ausgaben für Geschenke an den König (I) und sein Gefolge verbucht werden
wie Königschultheiß 
Längenmaß
Gefolgsmann des angelsächsischen Königs (I) 
(Heeres-)Zug mit dem König (I) 
unter königlicher Hoheit stehender Wald, häufig Flurname
Leibeigene in der Kurpfalz
mit königlicher Freiheit ausgestattet oder begabt
auf Königsgrund sitzender 1Freier (I), insb. als Freischöffe 
Gerichtsfriede bei der Feme (I) 
Längenmaß
I Steuer
II Beitrag zu einem Fastnachtsfest
III böhmische königliche Steuer
IV Abgabe in Marburg
V Abgabe
VI französische königliche Steuer
VII Abgabe von einem Freigut
(ehemals) unter Königsbann (I) gehaltenes Gericht
Zepter
Münzgold mit dem richtigen Feingehalt?
Münze
Münze
Münze
(ehemals) dem König (I) gehöriges Gut
Abgabe an die königliche Kammer
von einem Freigut abzuliefernder Hafer
I Abgabe an den Bischof von Münster
II Abgabe von Königland 
königlicher Meierhof
mit der Königsrute ausgemessene Hufe, insbesondere auf Rodungsland
Abgabe
Abgabe
I Abkömmling eines Königs (I) 
II uneheliches Kind
III Gerichtsdiener, Stadtknecht, Straßenreiniger
Münzfeingehalt
I Herrschaftssymbol eines Königs (I) 
II übertragen Königtum (I) 
I königlicher Grundbesitz
II von König Christian I. von Dänemark 1472 konfisziertes Land
III Freigut, von dem Königszins gezahlt wird
I dem König (I) als Regalherrn zustehende Grubenfeldeinheit
II von einem König (I) unmittelbar verliehenes Lehen
I ursprünglich zum Schutz bestimmter Burgen angesetzte Bauernkrieger, später kurpfälzische (teilweise auch mainzische) Untertanen, die zwar mit Kopfzins und Hauptfall belastet, aber andererseits freizügig sind und geringere Steuerlast (Königsbede) als andere Untertanen zu tragen haben (vgl. M. Schaab, Die Königsleute in den rechtsrheinischen Teilen der Kurpfalz/ZGO. 111 (1963) 123)
II uneheliche Kinder
III außerehelich gezeugte Kinder eines Königs (I) 
I
II Beauftragter des Königs (I) 
königliches Landmaß
Verwalter eines Freigutes (I) 
wie Königsmann (I) 
Getreidemaß, etwas größer als die gemeine 1Metze (I), wovon in Bayern sechs auf einen Scheffel gehen
königlicher Schutz

Königsort

, m. oder n.
Münze
I wie Königzins 
II Münze
dem Schützenkönig zustehende Vergünstigung
I allgemein königliche Rechtsstellung
II Abgabe an den Inhaber des Bergregals bei Verleihung einer Berggerechtigkeit
III Würde eines Schützenkönigs
Romfahrt?
I Verwaltungs- und Gerichtsbeamter eines Stuhls auf dem siebenbürgischen Königsboden
II Vertreter des Königs von Böhmen in den königlichen Städten
I Längenmaß
II Zepter
II pfälzisches Gebiet, in dem Königsleute (I) wohnen
I königliches Vermögen
II Abgabe, wie Königspfennig und Königzins 
Münze
außerordentliche, in fünf Teilsummen gezahlte Steuer der vorarlbergischen Landstände an den König (I) 
Längenmaß
ursprünglich Abgabe an den König (I), wie Königzins 
der im Namen des Königs (I) zu Gericht sitzt
Münzsilber mit gewöhnlichem Feingehalt
Zepter
Abgabe an den König (I) 
I dem König (I) wie die Wasserwege rechtlich zugeordnete und unter besonderem Friedensschutz stehende Land- und Heerstraße
II als Ort des Hofgerichts
Reichsabgabe von Königsland, Bezeichnung für das servitium regale des Reichsstifts Essen?
I königlicher Thron, übertragen königliche Regierung, Herrschaft
II königlicher Sitz unter freiem Himmel, insbesondere Gerichtsstätte
dem König (I) gehöriges Land
I Hof- oder Reichstag des Königs (I) 
II zU. Schöffentag einmalige Ladungsfrist vor dem Femgericht von (meist) 6 Wochen und 3 Tagen
Silbermünze Philipps II. von Spanien
amtliche Bezeichnung des Königs (I), übertragen Königtum (II) 
französischer Silbergroschen, ursprünglich aus Tours
Abgabe an den König (I) 
Verwalter des Königtums (I) bei Thronvakanz
Bestimmung eines Königs (I) durch das dazu berechtigte Kollegium
wie Königstraße 
Ehefrau eines Königsmanns (I) 
Wein, den die Gemeinde zu Pfingsten ausschenken darf
II wie Königzins 
urspr. von den Königsfreien für Innehabung und Nutzung von Königsland (II) an den königlichen fiscus zu leistende Abgabe (HRG.1 II 1066), später Sammelbezeichnung für Abgaben verschiedener Herkunft
I Monarchie, Herrschaftsbereich
II Herrschaft, Würde