Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Königsschultheiß

Königsschultheiß

, m.

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der im Namen des Königs (I) zu Gericht sitzt
  • weisen sie, dasz die herrschaft ... allwegen auf des heil. creuz erhöhungs tag dem königsschultheiszen 16 burg maltern habern ... geben soll
    1570 Pfalz/GrW. V 673