Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Königstitel

Königstitel

, m.

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amtliche Bezeichnung des Königs (I), übertragen Königtum (II) 
  • 1668 Fugger,Ehrensp. Reg. s.v. Carolus Pugnax.
  • der titel eines kaisers von Deutschland war ... in das friedensinstrument aufgenommen worden und die anerkennung der königstitel in den häusern von Bayern und Württemberg ... stipuliert
    1809 GentzSchrBr. I 216
  • preßburger friedensschluß, vermoͤge welchem ... der churfuͤrst von Baiern den koͤnigstitel annimmt
    1814 RepStaatsVerwBaiern I2 39
unter Ausschluss der Schreibform(en):