Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Königswahl

Königswahl

, f.

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Bestimmung eines Königs (I) durch das dazu berechtigte Kollegium
  • 1570 Fischart(K.) I 33
  • die wahre ... ursach aber, warum man bißhero zu einer roͤmischen koͤnigs-wahl geschritten, ist auf seiten des kaysers wohl allezeit dise gewesen, um die roͤmisch kayserliche wuͤrde auf seiner familie zu befestigen
    1742 Moser,StaatsR. VII 394
  • auch ohne solche [veranlassung des kaysers] die churfuͤrsten berechtiget seyn, eine roͤmische koͤnigs-wahl vorzunehmen
    1751 Buder 636
  • merkwuͤrdigkeiten bey der roͤmischen koͤnigswahl und kaiserkroͤnung (Gotha 21791)
    [Buchtitel]
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