Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kohl(en)eiche
Artikel davor:
Kochzehnt
Koddenlehen
Kodder
Kodizill
Kogge
Koggeschuld
Kohärenz
Kohlbergsordnung
Kohle
Kohlenakzisemeister
Kohl(en)eiche
, f.
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amtliches Kohlenmaß
- so ein hammermeister eines kohlmaß nothduͤrftig, soll er bey unsern beamten, in deren verwaltung er gesessen und die kohleich von alters herkommen, um die eich ansuchen1694 Lori,BairBergr. 515Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [in d. Sitzungen d. Polizeigerichts sind] die satz-, karren-, kalch-, kanten-, metzen- und kohleneiche zu prüfen1745 Flurschütz,Würzb. 49 Anm. 184