Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kohl(en)eiche

Kohl(en)eiche

, f.

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amtliches Kohlenmaß 
  • so ein hammermeister eines kohlmaß nothduͤrftig, soll er bey unsern beamten, in deren verwaltung er gesessen und die kohleich von alters herkommen, um die eich ansuchen
    1694 Lori,BairBergr. 515
  • [in d. Sitzungen d. Polizeigerichts sind] die satz-, karren-, kalch-, kanten-, metzen- und kohleneiche zu prüfen
    1745 Flurschütz,Würzb. 49 Anm. 184