Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kohlhei

Kohlhei

, m.

vermutlich das gehegte Waldgebiet, in dem Holzkohle hergestellt wird
zu 2Hei
  • von ordentlichen abtheil- und anweisung der kohl- und andern heyen behüf der bergwercke nothdurft und gemeinen nutzung
    1590 CJVenatorio-Forest. II 110