Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kollationsbrief

Kollationsbrief

, m.

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Urkunde über die Übertragung einer geistlichen Pfründe
  • 1561 Berg,RefGJülich 179
  • man betrachtete die geistlichen aͤmter ... vollkommen als lehen, wie sich ... aus den collationsbriefen ergiebt
    1827 StaatsbMag. VII 35