Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kollegiatstift
Artikel davor:
Kollegaturstiftung
Kollegialgutachten
Kollegialkirche
Kollegialkonvent
Kollegialschluß
Kollegialstimme
Kollegialtag
Kollegialversammlung
Kollegialzusammenkunft
Kollegiat(en)kirche
Kollegiatstift
, n.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
die Gesamtheit der einer Kollegiatenkirche zugehörigen Geistlichen als Körperschaft, auch die von dieser getragene Anstalt (zB. Schule)
- sollen auch in allen clöstern, collegiatstiftern und anderen kirchen ... viel meß celebriret werden1494 QFBistWürzb. XI 87
- wir dann befunden ..., das khayser Friedrich der dritte solches collegiat stüfft, welches mit geistlicher jurisdiction dem stüfft P. incorporiert gewesen, ... durch den h. röm. stuel zu einem völligen bistumb aufrichten, mit aller geistlichen jurisdiction vom bistumb P. eximinieren vnd dem röm. stuel hinfortan ... vndterwerffen1611 ZRG.2 Kan. 52 (1966) 258 Anm. 434
- 1658 SchweizId. X 1471
Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- 1701? OÖsterr./ÖW. XII 244
- 1801 RepRecht VI 213
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- saͤmtliche kanoniker der aufgeloͤßten kollegiatstifter sollen sich ... der pruͤfung fuͤr das pfarramt unterziehen1812 RepStaatsVerwBaiern III 23Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)