Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kollektor

Kollektor

, m.

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Leiter einer Rechnungsstelle
  • 1579 GothaStR. 324
  • uber das kirchengut, die ministratur genant, ... ist ein collector geordenet
    1604 GothaStR. 348
  • 1632 CCNass. I 2 Sp. 132
  • 1641 EisenachStR. 112
  • weil ein zeitlicher collector die kirchengefäll einnimbt, werden solche durch ihne bey der churfürstlichen cammer verrechnet
    1668 SchriesheimW. 287
unter Ausschluss der Schreibform(en):