Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kollektorei

Kollektorei

, f.

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Rechnungsstelle für Kollekten 
  • der ietzige collector ... der collectorey halben sich wenig bemühe und doch iedes mahl seine völlige besoldung voraußnehme
    1646 MGPaed. 27 S. 118
unter Ausschluss der Schreibform(en):