Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kolligende
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, f.
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aus lateinisch colligere über colligens "Einnehmer" mit der Bedeutung "Einnahmeverzeichnis" entlehnt
- zu dem ich alle amtsregister und colligenden ... renovirt1539 SchwäbWB. VI Nachtr. 2341Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)