Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kolligende

Kolligende

, f.

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aus lateinisch colligere über colligens "Einnehmer" mit der Bedeutung "Einnahmeverzeichnis" entlehnt
  • zu dem ich alle amtsregister und colligenden ... renovirt
    1539 SchwäbWB. VI Nachtr. 2341
unter Ausschluss der Schreibform(en):