Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kommissariat
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komminieren
Kommiß
Kommissar
Kommissariat
, n.
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III
Amt des mit der Militärverwaltung betrauten Kriegskommissars, im 18. Jh. in Preußen -- entsprechend der Entwicklung der Behördenorganisation -- allgemein Bezeichnung einer Verwaltungsbehörde
- die in unserm herzogthum Magdeburg bis hieher etablirt gewesene gemeinschaft und connexion unseres commissariats und steuerwesens mit dem creditwesen des landes1713 ActaBoruss.BehO. I 475Faksimile - in Google Books
- 1715 CCMarch. II 1 Sp. 565
Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- das commissariat muss anjezo von hier aus denen in den ländern angestelten ober- und kriegscommissarien die in sachen nöthige verordnungen ertheilen1757 Kretschmayr-Walter II 366