Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kommissariatgeld
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Kommissariatsgefälle
Kommissariatgeld
, n.
Einzuggeld
- seind beyter aber außländisch und wollen in die gemein kommen, da gib der man für die gemeinschaft 3 fl., das weib 2 fl., der gnädigsten herrschaft aber, so bey Pfalz außkommen und commissariatgeld genent würdt, sieben gülden1655 SchriesheimW. 282