Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kommission(s)gericht

Kommission(s)gericht

, n.

ein neben dem ordentlichen Gericht von der Obrigkeit eingesetztes Gericht mit besonderer Zuständigkeit entsprechend dem Auftrag
  • 1662 Lünig,TheatrCerem. II 847
  • wollen wir in jedesmaligen dergleichen vorfallenheiten ein commissions-gerichte verordnen und niedersetzen
    1713 SammlVerordnHannov. II 638
  • 1773 NCCPruss. V 2 Sp. 62
  • 1796 NCCPruss. X 146
  • die appellationen ... gehen an die koͤnigl. landes-regierung zu Hannover, und diese traͤgt die eroͤrterung der sache ... entweder einem justitzcollegio auf, oder sie ordnet auch dazu ein besonderes commissions-gericht an
    1799 Hagemann,PractErört. II 47
unter Ausschluss der Schreibform(en):