Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kompaßbrief
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Kompaßbrief
, m.I Rechtshilfeersuchen eines Gerichts an das zuständige Gericht um Zeugenvernehmung oder Urteilsvollstreckung, aber auch die Bitte, eine Zeugenvernehmung durch das an sich unzuständige ersuchende Gericht vornehmen oder die Zeugen zum ersuchenden Gericht reisen zu lassen
II Geleitsbrief, Paß