Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Konfirmation
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Konfirmatienbrief
Konfirmation
, f.
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Anf. 15. Jh. aus lateinisch confirmatio "Bestärkung", "Bestätigung" entlehnt
I
Bestätigung eines Rechtsgeschäfts, eines Rechtszustands oder einer rechtlichen Ordnung durch (wiederholte) obrigkeitliche Beurkundung
- wann sie [juden] vast fussen uff die confirmacion, die wir in getan haben1439 RTA. XIV 214Faksimile - digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
- wollen auch solche confirmacion und bestetung [d. alt herkomen, statuten, freiheiten und gewonheiten] gethan habenn1487 Urk.-Samml. z. Geschichte d. Herrschaft Gera im Mittelalter, hg. J. Alberti (Gera 1881) 196
- tho merer bevestenysse, confirmation und bestentenysse dusses breves ... hebben [wy] unse segel an dussen bref laeten hangen1490 OstfriesUB. II 317Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- achtzehen pfenning fur einen verkundbriff zu einer confirmation oder bestetigung eins briffs oder anders1503 BambLGRef. [14]Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- 1507 Vetter,ORhein 124
- 1542 DithmUB. 111
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- 1566 QBehGBayr. 141
- daß wir über dieselbe [guldene bulla], wie von mehr unsern mit-churfursten beschehen, ihrer kay. maytt. auch weitere befreiung und gleich eine confirmation der vorigen erlangen mugen1584 Zeumer,Stud. III 1 S. 29
- solle der magistratus ... eine holtzordtnungh zu papier setzen und unss zu gnedigster confirmation ... zukommen lassen1646 NrhAnn. 163 (1961) 39
- 1660 JbMeckl. 15 (1850) 361
- da doch sonsten fast alle andere handtwercher ... die confirmation dero ordnungen und privilegien ... bey hoff allein suchen wollen1667 Wien/ArchDiplomatik 7 (1961) 305
- 1708 OÖsterr./ÖW. XII 37
- ohne obrigkeitliche confirmation aber sollen keine kauff-, tausch-, donations- und dergleichen alienations-brieffe gelten1732 HessSamml. IV 85
- 1733 Zedler VI 956
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- 1744 SchlesDorfU. 240
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- confirmationen ... von denen hoͤchsten reichsgerichten geschehen auf begehren eines supplicanten1760 Schweser,Form. II 249
- confirmation ertheilen die consistorien zu mehrerer sicherheit auch zu andern dingen, z.e. pachtcontracten, pfarrvergleichen und dgl.1803 Philipp,WBSächsKR. 179Faksimile - in Google Books
II
die Urkunde über eine Konfirmation (I), vereinzelt auch über eine Konfirmation (III)
- H.v.S. in voller macht J.H. eyne confirmacion addir eyn geczug in gerichte geleytum 1458 PössneckSchSpr. I 273
- sollen alle lehnbriefe, confirmation, recess, schiede, missiven und andres nicht in der canzlei gefertigt werden, ... es sey denn ... berathschlagt und durch den mehren theil der räthe beschlossen1499 ZThür. 2 (1857) 101
- 1539 PommVis. I 213
- allain die ansehnlichen confirmationen der alt-gegebnen freyhaiten ... mit dem grossen innsigl behenngt, aber die anndern gemainen confirmationen ... und annders, was unnder irer maiestöt tittl außgangen, alles nur mit dem klainen secret geferttigt worden1564 FschrGrass I 610
- 1566 QBehGBayr. 142
- confirmationen seynd urkunden, wodurch ein landes-herr etwas, so von seinen vasallen oder unterthanen geschehen ist, genehm haͤlt und bestaͤttiget ...1750 Moser,Kanzlei 380Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die unter des landes-herrns nahmen ergehende confirmationen werden in wichtigen sachen, oder auch sonst, von ihme selbst unterzeichnet1750 Moser,Kanzlei 382Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- confirmationen sind urkunden, wodurch ein von den unterthanen unternommenes geschaͤfft guͤltig erklaͤret oder eine hergebrachte freyheit wiederholet und bestaͤtiget wird1754 Beck,Staatspraxis 389
III
obrigkeitliche Bestätigung eines vorgeschlagenen oder gewählten Anwärters für ein (geistliches) Amt
- alle kirchen sollent durch die wahl vnd canonische confirmation nach form gemeiner rechten versehen werden1510 Goldast I 231Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- hat er [d. neugewählte Abt] ... gen Rom nach einer confirmation geworben1530 EidgAbsch. IV 1 b S. 507
- 1535 BeitrEssen 22 (1902) 107
- 1581 PrignitzVis. 655
- der gewählte oder postulirte [Kapitelsvorsteher] muß ... innerhalb dreyer monathe die confirmation oder zulassung desjenigen geistlichen obern, dem das stift unmittelbar untergeordnet ist, nachsuchen1794 PreußALR. II 11 § 1002
- confirmation erhaͤlt ein zum predigtamt befoͤrderter candidat in oͤffentlicher sitzung des consistoriums von dem vorsitzenden juristischen assessor desselben nach zuvor geleistetem unterthanen- und religionseid ...1803 Philipp,WBSächsKR. 178Faksimile - in Google Books
IV
Einsegnung eines getauften Christen; bei den Katholiken nur vereinzelt gebraucht anstelle von Firmung
- 1534 Franck,Weltbuch 127v
- [Übschr.:] von dem catechismo und der confirmation oder firmung1542 Calenberg-Göttingen/Sehling,EvKO. VI 2 S. 804Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- 1585 Lauenburg/Sehling,EvKO. V 458
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- 1617 WürzbDiözGBl. 27 (1965) 123
- 1722 Hartmann,WürtGes. IV 320
- 1803 Philipp,WBSächsKR. 179
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- 1819 Göbell,RhWKO. II 204