Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Konsistorium

Konsistorium

, n.

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I im mittelalterlichen und neuzeitlich-katholischen Kirchenrecht

I 1 die Versammlung der Kardinäle unter Vorsitz des Papstes
  • eines tages der babest darnach saz in consistorjo, do man maz reht gen reht von menger klage
    2. Hälfte 13. Jh. Ulr.v.Türlin,Wh. XIII 8
  • die versammlung aller kardinaͤle zur verhandlung bestimmter geschaͤfte des allgemeinen kirchenregiments hieß das consistorium der kardinaͤle. dies war entweder ein ordentliches und geheimes ... oder ein außerordentliches und oͤffentliches ...
    1799 Wiese,KirchR. I 724
I 2 die den Bischof in der Ausübung seiner Jurisdiktion unterstützende Behörde
  • da aber ainer das [Zahlung des Kranzgeldes] nit tuen wolte, soll si, die clegerin, bei der obrigkait zu B. und nit vor dem gaistlichen concistorium zue Ch. darumben fürnemen
    1601 Vorarlberg/ÖW. XVIII 103
  • die pfarrer und diaconi dürfen nicht eigenmächtig ihre beichtkinder vom beichtstuhl abweisen, sie müssen vorher bericht erstatten an ... das consistorium 
    1675 ZBayrKG. 37 (1968) 118
  • die generalvicare und officialen ... jetzt ordentliche beamte sind, welche ganze kollegien unter sich haben, welche daher vicariat- oder officialatgerichte, officialeyen, geistliches gericht, consistorium genannt werden
    1799 Wiese,KirchR. I 837
II
im Bereich der evangelischen Kirche vom 16. Jh. an eine vom Landesherrn eingerichtete kirchliche Verwaltungs- und Justizbehörde mit gemischt weltl.-geistl. Besetzung; reich belegt in Sehling,EvKO.
  • s. churfl. gn. ... in iren landen vier consistorien wolten auffrichtenn lassen, do hin alle ecclesiasticä causä predigampt, kirchenn pfarrer ir defension contra iniurias, ir wandel vnnd leben belangend ... vnnd sonderlich auch die ehesachenn ... mochten geweyset werdenn
    1538 L. Richter, Geschichte d. evang. Kirchenverfassung (1851) 83
  • haben wir ... gewilliget, drei solcher consistorien in unserm lande aufzurichten und die mit commissarien, notarien und andern der gericht dienern zubestellen
    1542 Wittenberg/Sehling,EvKO. I 1 S. 201
  • 1542 Wittenberg/Sehling,EvKO. I 1 S. 204
  • das geistliche consistorium oder kirchen rath solte mit 6 personen bestelt werden, zweien theologen, einem juristen, hebreo, philosopho unnd secretario
    um 1558 BlPfälzKG. 26 (1959) 10
  • vor solch consistorium oder gericht sollen gehören nachfolgende sachen ... so streit in der lehre fürfiele. item ehesachen ... weiter die irrung, so sich zwischen pastorn, diacon und dem cüster unter ihnen selbst zutragen. item so jemand wider pastorn zu klagen hat
    1564 v.d.Ohe,LünebVerw. 30
  • vnser consistorium sein gut auffsehens auff vnsere mans vnd junckfrawen kloͤster vnd derselben angerichte schulen vnd haußhalten haben, damit ... nichts vnnuͤtzlich vnd vberfluͤßig verschwendt [werde]
    1569 BrschwLO. I 276
  • weil im konsistorium nicht allein geistliche, soviel die ehesachen und der kirchen und schuldiener besoldung, lehr und leben betrifft, auch weltliche händel fürlaufen, ists billig, dass ... politicae und ecclesiasticae personen beisamen sitzen ... sollen ... drei politici und drei theologi zum konsistorium verordnet werden
    1584 Preußen/Sehling,EvKO. IV 123
  • 1606 Verden/Sehling,EvKO. VII 1 S. 191
  • 1650 EstRitterLR. 168
  • um 1795 StaatsRHeilRömR. 62
  • 1798 Hartmann,WürtGes. IV 4, 6
  • 1798 Hartmann,WürtGes. IV 8
  • consistorium heißt ... allgemein das collegium, welches zur uͤbung gewisser kirchenregierungsrechte uͤber einen bestimmten inbegriff von kirchen angeordnet ist
    1802 Wiese,KirchR. III 1 S. 220
  • das recht, consistorien zu bestellen, welches ... zu den dem landesherrn vorbehaltenen rechten der kirchengewalt gehört, begreift das recht, die mitglieder der consistorien zu ernennen und die rechte, pflichten und obliegenheiten dieser collegien zu bestimmen
    1821 Ledderhose,HessKR.2 30
III Rechtsprechungs- und Beratungsorgan im weltlichen Bereich
  • ein kayserlich consistorium (so man deß heiligen reichs hofgericht nennet)
    1616 Guler,Raetia 129v
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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