Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Konsul

Konsul

, m.

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von lateinisch consul 

I die römische Amtsbezeichnung
II Vertreter der wirtschaftl. Interessen eines od. mehrerer Länder im Ausland
  • 1479? BiblLitV. 168 S. 124
  • finden sich in diser statt ... vil kauffleüt, sonderlich ... von frantzosen vnnd italianern, welche haben zwen weise, verstendige ... maͤnner zun fürstehern, deren der eine ... ein frantzoß, der ander aber ... ein venediger ist, die werden consuls von jnen genannt, vmb den jrigen mit hilff vnd rath gůten beystand zůthůn ... solche von jrer herrschafft vnd oberkeit dahin verordnet vnd mit priuilegien vom türckischen kayser confirmiert werden
    1581 L. Rauwolff, Beschreibung der Raiß ... inn die Morgenländer (Laugingen 1582) 33
  • consul ... ein beamter, welchen ein koͤnig oder ein republic als einen commissarium in den handels-staͤdten der Levante oder andern handels-plaͤtzen verordnet hat. sein amt bestehet darinnen, daß er die handelschafft befoͤrdern und die kauffleute von seiner nation vertheidigen soll. sie erkennen auch uͤber die civil- und criminal-sachen, welche bey ihnen angebracht werden
    1753 Oberländer 181
  • 1757 RechtVerfMariaTher. 373
  • 1777 Moser,VölkerR. 459
  • soll, wenn die schadensaufnehmung außerhalb landes geschieht, auch die zuziehung des consuls der nation, von welcher der versicherer ist, ... hinreichend seyn
    1794 PreußALR. II 8 § 2261
III Bürgermeister
IV Amt in einer Wirtschaftsbehörde
  • haben wir ... eine commercien-cammer aufgerichtet, welche bestehet aus einem directeur, ... vier consuls, so ihren rath und meynung mit beytragen
    1710 HessSamml. III 632
unter Ausschluss der Schreibform(en):