Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Konsultationsgebühr

Konsultationsgebühr

, f.

wie Konsulentengeld 
  • des klaͤgers procurator soll nicht mehr als einmahl in der gantzen sache die ihm concedirte consultationsgebuͤhr abfodern
    1699 CCMarch. II 1 Sp. 320