Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kontentzettel

Kontentzettel

, n. u. m.

zu lateinisch continere "umschließend in sich enthalten"
im Seefrachtverkehr die Liste der mitgeführten Waren
  • dem zollner ... das contentzettel inhabender fremder waren einliefern, den zoll davon ... bezahlen
    um 1674 ZHambG. 44 (1958) 248
  • ich habe mihr daß content zettel von diesen schiffen laßen geben vnd gesehen, daß sie alle wollbeladen sein
    1685 Briefe des Hamburgischen Bürgermeisters J. Schulte ... an seinen ... Sohn (1856) 235
  • 1691 BremPolO.(1732) 517
  • 1692 HambGSamml. VI 290
  • 1769 HambGSamml. VII 254