Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kontrarechnung

Kontrarechnung

, f.

wohl das zweite Exemplar einer Rechnung
  • die letzte ... durch gedachten rentmeistern abgelagte rechnungh, deren contra-rechnungh sich zu Cleve bey den verfolg findet, durch die ... commissarien ... wegkgenohmen
    1648 JbWestfKG. 11/12 (1909/10) 186