Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Konzipist
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, m.
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Kanzleischreiber
zu
konzipieren
- 1544 Sachsen/ForschMdArch. 270 Anm. 4
- [d. Kanzleiknecht] soll ... in cantzlei sachen verschwiegen sein und sich keines schreibens oder lesens, soviell die cantzlei geschefften belangt, annemen, eß were dan, das die ... concepisten ime solchs zuließen oder bevehlen wurdenMünsterKzlO.(1574) 255
- weyl es fast herkommen, das die secretari ainen nachgesetzten concipisten haben1620 Gross,Reichshofkanzlei 103 Anm. 30
- schrifften ... ante editionem eigenhaͤndig, damit man den concipisten kenne, ... unterschreiben1702 CCNass. II 250
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