Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Konzipist

Konzipist

, m.

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Kanzleischreiber
  • 1544 Sachsen/ForschMdArch. 270 Anm. 4
  • [d. Kanzleiknecht] soll ... in cantzlei sachen verschwiegen sein und sich keines schreibens oder lesens, soviell die cantzlei geschefften belangt, annemen, eß were dan, das die ... concepisten ime solchs zuließen oder bevehlen wurden
    MünsterKzlO.(1574) 255
  • weyl es fast herkommen, das die secretari ainen nachgesetzten concipisten haben
    1620 Gross,Reichshofkanzlei 103 Anm. 30
  • schrifften ... ante editionem eigenhaͤndig, damit man den concipisten kenne, ... unterschreiben
    1702 CCNass. II 250
unter Ausschluss der Schreibform(en):