Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kornmeier

Kornmeier

, m.

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I "Bediensteter, der bei auf Teilabgabe verliehenen Gütern kontrolliert, daß der Herr seinen Anteil bekommt"
II wie Kornmann (II) 
III landwirtschaftlicher Tagelöhner
  • einem kornmeyer des dages int gemeyn up eines anderen kost seß alb. und up oer eygen cost dubbelt
    1592 Scotti,Cleve I 200