Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kornsack

Kornsack

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
zur Aufbewahrung des Getreides bestimmter Sack mit teilweise festgelegtem Fassungsvermögen

I
  • 1392 DOrdGrÄmterb. 466
  • in einen korn und weitzen sackh soll nicht mehr gehen, dann 3 scheffel und 3 metzen
    1585 Preußen/ZAgrG. 4 (1956) 32
  • 1729 SGallenOffn. I 61
  • korn-sack ... wuͤrde ich die engen saͤcke vorziehen, weil sie gemeiniglich genau auf einen scheffel eingerichtet sind und also im einmessen der viertel nicht so leicht triegen wie die weiten
    1789 Krünitz,Enzykl. 46 S. 70
II Abgabe eines Kornsacks als Strafe
  • weib, so sich mit einer andern schelten oder gottes nahmen laestern würde, sol vm drey neuen korn-saecke gestraffet werden
    1548 Haltaus 1124
unter Ausschluss der Schreibform(en):