Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kornsack
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, m.
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zur Aufbewahrung des Getreides bestimmter Sack mit teilweise festgelegtem Fassungsvermögen
I
- 1392 DOrdGrÄmterb. 466
- in einen korn und weitzen sackh soll nicht mehr gehen, dann 3 scheffel und 3 metzen1585 Preußen/ZAgrG. 4 (1956) 32
- 1729 SGallenOffn. I 61
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- korn-sack ... wuͤrde ich die engen saͤcke vorziehen, weil sie gemeiniglich genau auf einen scheffel eingerichtet sind und also im einmessen der viertel nicht so leicht triegen wie die weiten1789 Krünitz,Enzykl. 46 S. 70