Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kornsäen

Kornsäen

, subst. inf.

Einsäen von Saatgetreide als Frondienst (II) und Bestandteil der Entlohnung
  • das korn seen, so auf einer idern feltmark felligk ist, sol den parner ... zu besser unterhaltung seiner narung hirmit zugelecht sein
    1544 Grubenhagen/Sehling,EvKO. VI 2 S. 1036
  • damit auch das korn-saͤen fuͤr gesinde gaͤnzlich abgeschaffet werde, so soll derjenige bauer, so dawider handelt, mit zweytaͤgiger einspannung in den gaͤnten, die knechte aber mit viertaͤgiger einspannung und die herrschaft, so es wissentlich zulaͤsset, fuͤr jeden scheffel mit 10 rthlr. bestrafet werden
    1766 NCCPruss. IV 531