Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kornviertel

Kornviertel

, n.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:

I regional unterschiedliche Maßeinheit für Getreide
  • 5 kornvirtel zusamen, darauß macht man ein salzvirtel, verstehe, macht ein virtel von den 5 virtel, das ist dan ein salzvirtel
    1475 WürzbPol. 160
  • ein halbe salzmezen soll haben 2 1/2 kornvirtel 
    1475 WürzbPol. 161
  • daß habermaß helt ein würzburger kornmaß und ein kornvirtel 
    1495/1600 WürzbPol. 213
  • daz mass, welches man kohrn viertl nennt, daran man soll messen waiz, dinckhel khern, kohrn, arbes, linsen, genauen hirsch, hanff koͤrner, lein waidt vnd klayen, daran gehen 6 mezen, aber an wasser 62 mass vnd ein halb seidl
    1555 AmbergUB. 86
  • 1555 AmbergUB. 87
  • daß halb kornvirtel und daß 16. teil macht ein reutermeßlein
    16. Jh. WürzbPol. 161
  • auf ein trayling korn gehört das kornvirtel und 1/16 teil und 1/3 eines 16. teils
    16. Jh. WürzbPol. 162
  • 1 ledi obst [in St. Gallen] haͤlt 4 große oder 8 korn-viertel. die groͤße dieser getreidemaaße ist unbekannt
    1805 Nelkenbrecher,MünzTschb. 271
II Maßgefäß
  • 1385 SchrBodensee 13 (1884) 100
  • ain rat hat geordnot ..., das ... alle kornverkoͤffer ir kornfiertel uffrecht halten
    1435 KonstanzRbfRotB. 120
  • 16. Jh. WürzbPol. 160
  • das kornviertel, womit man mißt, soll einen krapfen haben und unser herren zeichen und gerecht sein
    1640 MittErfurt 47 (1931) 38
unter Ausschluss der Schreibform(en):