Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kossatenstelle

Kossatenstelle

, f., Kossätenstelle, f.

wie Kossathof 
  • sollen ihm [küster] die von jeder hufe gehörige broht, würste und ejer in natura, wie auch von den coßaten-stellen die gebühr gegeben werden
    1690 CöllnKons. 566
  • 1725 CCMarch. IV 4 Sp. 188
  • verordnen wir ..., daß nach ablauf der gesetzten frist von einem jahre eine jede grundherrschaft für jede von anno 1756 an wüste gewordene und nicht retablirte ... cossätenstelle 500 taler ... strafe erlegen und dem ohngeachtet ... [zu] deren besetzung mit tüchtigen wirten ... angehalten werden soll
    1764 Franz,Bauerntum II 232
  • 1783 Siggelkow,HdbMecklKR.2 172
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