Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kran(en)recht

Kran(en)recht

, n.

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I Befugnis, einen Kran als öffentliche Ladevorrichtung aufzustellen und zu betreiben
II wie Kranengerechtigkeit 
III wie Kranengeld 
  • bey einigen zollstaͤtten ist auch das krangeld oder kranrecht eingefuͤhret, welches so viel als waͤgegeld heißen soll, weil die guͤter und waaren zum behufe des zolles gewogen werden muͤssen
    1758 v.Justi,Staatsw. II 147