Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Krautstrauch

Krautstrauch

, m.

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Gebinde aus Krautblättern als Schandzeichen bei der Bestrafung eines Krautdiebs 
  • [b. Krautdiebstahl] soll ... das weib ins narnhaus gelegt und ihr ein krauthstrauch für das loch gehenckt werden
    1613 Kramer,BaBüUfrk. 95