Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kreisgesandte

Kreisgesandte

, m.

Gesandter (II) eines Kreisstandes (I) an einen Kreiskonvent (I) beziehungsweise eines Kreises (III 2) an einen anderen Reichskreis oder an den Kaiser
unter Ausschluss der Schreibform(en):