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I vereidigter Inhaber eines Militäramts bei der Kreismiliz, vorwiegend für Sold- und Proviantverteilung zuständig
II vom Landesherrn in einem Kreis (III 4) mit besonderen Verwaltungsaufgaben betraute Person
  • 1 zunächst nur in der Mark Brandenburg aus den Kreisständen (II) auf ihren Vorschlag vom Landesherrn bestimmter oberster Verwaltungsbeamter, der in herausragender Stellung auch Kreisdirektor (III 1) und ab 1702 Landesrat genannt wird
  • 2 in Ansbach-Bayreuth unter preußischer Herrschaft
  • 3 in Österreich dem Kreishauptmann (II 1) unterstellt
  • 4 in Sachsen ein mit einem Rittergut im Kreis (III 4) ansässiger Adliger, der ausschließlich (?) mit militärischen Verwaltungsaufgaben betraut ist
  • 5 in Livland gewöhnlich ein von der Krone auf Zeit als Amtsträger eingesetzter und besoldeter Adliger
I Militäramt in einem Kreis (III 2) 
II Verwaltungsbehörde in einem Kreis (III 4) 
  • 1 in Bayern nach 1806 mit einem königlichen Generalkommissar an der Spitze und beigeordneten Kreisräten (II) 
  • 2 in anderen Ländern
wie Kreiskommissariat (I)