Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kreiskommissariat

Kreiskommissariat

, n.


I Militäramt in einem Kreis (III 2) 
  • crays-trůppen ... von dem crays-commissariat ordonnanz-maͤßig verpflegen lassen
    1691 Moser,StaatsR. 29 S. 424
  • ordentlicher weise hat ein jeder armirter crays, zumalen bey kriegszeiten, ein kriegs-commissariat; doch haben auch schon crayse das gemeinsame crayscommissariat fuͤr etwas uͤberfluͤßiges geachtet, welches aber supponiret, daß jeder stand vor der seinigen geld- und natural-verpflegung selbst sorge oder wenigstens die leztere uͤbernehme und das geld zu des craysobristens particulier-commissariat einschicke
    1773 Moser,KreisVerf. 542
  • oJ. Moser,StaatsR. 30 S. 106
II Verwaltungsbehörde in einem Kreis (III 4) 

II 1 in Bayern nach 1806 mit einem königlichen Generalkommissar an der Spitze und beigeordneten Kreisräten (II) 
  • die entscheidung der appellationsfaͤlle ist den kreiskommissariaten uͤberlassen
    1808 RepStaatsVerwBaiern I2 27
  • 1808 RepStaatsVerwBaiern I2 196 [uö.]
  • 1808 SammlBayrVerordn. XV 20
  • bei denjenigen kreiskommissariaten, welchen rechte der protestantischen kirchengewalt zur ausuͤbung aufgetragen worden
    1809/10 RepStaatsVerwBaiern I2 189
  • kreis-kommissariate. alle theile der staatsverwaltung und inneren oͤffentlichen angelegenheiten, welche zum geschaͤftskreise des ministeriums der auswaͤrtigen angelegenheiten oder zu jenen des ministeriums des innern gehoͤren und nicht besonderen zentralstellen und ihren unterbehoͤrden uͤbertragen sind, werden in einem jeden kreise unter der leitung gedachter ministerien einem generalkommissaͤr anvertraut, welchem ein kreis-kanzleidirektor zugegeben ist und drey bis fuͤnf kreis-raͤthe untergeordnet sind
    1814 RepStaatsVerwBaiern I2 188
II 2 in anderen Ländern
  • kreiscommissariat, das, ist in Liefland eine behoͤrde, welche bey kronsguͤtern eine aufsicht fuͤhrt ... vormals mußte es auch die truppen auf ihrem marsch durch den kreis fuͤhren
    1795 IdLiefl. 125
  • 1811 Sachsen/v.Erffa,Steuern 99
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